Hauenstein
Pflicht-Umtausch des Führerscheins kann auch beim Meldeamt beantragt werden
Handlungsbedarf besteht für Inhaber/Inhaberinnen von Karten-Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden. Für alle anderen Kartenführerscheine ist zum jetzigen Zeitpunkt keine Eile geboten. Die individuellen Fristen lassen sich aus der Tabelle im Innenteil ablesen. Zum Umtausch des Führerscheins benötigt man die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument sowie ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 26,50 Euro, der Führerschein ist bei …