Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kindergärten sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Reinhaltungspflicht
Die Gemeinde Kolitzheim weist auf das generell bestehende Abbrennverbot von pyrotechnischen Gegenständen (z.B. Kleinfeuerwerke wie Raketen, Schwärmer, Feuerwerksbatterien, Feuertöpfe, Knallkörper usw.) in der unmittelbaren Nähe, i.d.R. weniger als 100 Meter, von Kirchen, Kinder- und Altersheimen (auch Pflegeheimen) sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen (z.B. Gärtnereien, historische Gebäude) gemäß § 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung (1. …