Gundelsheim
Friedhof
Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Gemeinde Gundelsheim (Friedhofs- und Bestattungssatzung) Vom 17.03.2025 Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 und Absatz 2 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gundelsheim folgende Satzung: I Allgemeine Vorschriften §1 Geltungsbereich Zum Zweck einer geordneten und würdigen Totenbestattung insbesondere der Gemeindeeinwohner betreibt die Gemeinde als eine öffentliche Einrichtung: …