Iphofen
Der Pflegestützpunkt des Landkreises Kitzingen informiert: kostenlose Beratung zur Sozialleistung “Hilfe zur Pflege“ durch den Bezirk im Pflegestützpunkt in Kitzingen
Die bayerischen Bezirke sind im Rahmen der Sozialhilfeleistung nach dem Sozialgesetzbuch zuständig für die Gewährung aller Leistungen der sog. “ Hilfe zur Pflege “. Der Bezirk Unterfranken hilft damit Menschen mit ambulantem und stationärem Pflegebedarf , wenn die Leistungen der Pflegeversicherung und die eigenen Mittel nicht ausreichen , um die Kosten für eine ambulante, das heißt häusliche Pflege oder für die Pflege in einem Pflegeheim zu begleichen. …