Verwaltungsgemeinschaft
Erinnerung an die Meldepflicht Nach den derzeit gültigen Hundesteuersatzungen der jeweiligen Mitgliedsgemeinden sind alle Hunde, die älter als 4 Monate sind, unverzüglich von den Hundehaltern anzumelden. Wird die Meldepflicht nicht erfüllt ist dies kein „Kavaliersdelikt“. Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Wer einen Hund pflichtwidrig nicht zur Versteuerung anmeldet, erfüllt den …