Landratsamt Ansbach - Belehrung gemäß §§ 42/43 Infektionsschutzgesetz
Für alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, diese behandeln oder in Verkehr bringen bietet das Landratsamt Ansbach, Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz an. Nächster Termin: Donnerstag, 07.05.2026, 10:00 Uhr Gesundheitsamt Dinkelsbühl, Luitpoldstraße 5. Die Gebühr für die Belehrung beträgt 28,-- € pro Person. Weitere Informationen und Anmeldung unter Telefon: 0981 468-7802