Dürrlauingen, Haldenwang, Landensberg, Röfingen, Winterbach
Ausnahmegenehmigung für Feuerwerk
Liebe Bürgerinnen und Bürger, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 24 Abs. 1 1.SprengV für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember eine Ausnahmegenehmigung bei der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang beantragt werden muss. Die Beantragung sollte spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin erfolgen, damit die Genehmigung rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht werden kann. Bitte beachten Sie, dass …