Wildpoldsried
Umtausch in den EU-einheitlichen Kartenführerschein
Bis 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, aufgrund von EU-Recht in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das geschieht stufenweise. Die dritte Frist endet am 19. Januar 2024 . Bis dahin müssen die Führerscheininhaber der Geburtsjahre 1965 bis 1970 ihren Führerschein umtauschen, wenn sie noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Führerscheindokuments sind. Der neue Kartenführerschein wird auf 15 Jahre befristet. Sie können …