Bobingen
Umstrukturierung der Notdienstbereitschaft bayerischer Apotheken zum 01.01.2025
Zum 1. Januar 2025 wird die Notdienstbereitschaft der Apotheken in Bayern durch die Bayerische Landesapothekenkammer neu geregelt. Die Neuregelung sieht eine stärkere Zentralisierung der Notdienste und eine gleichmäßigere Verteilung der Dienste auf die Apotheken vor. Grund dafür sind die häufigen Veränderungen in der Apothekendichte: Neueröffnungen, Schließungen sowie kurzfristige Änderungen der Notdienstpläne machen eine langfristige Planung zunehmend unzuverlässig. …