Bad Schandau
Wichtiger Hinweis zur Zustellung des Amtsblattes
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir wurden von unserem Verlag informiert, dass das Amtsblatt, aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch Mitteilung der Bundesnetzagentur, nur noch in die Briefkästen eingeworfen werden darf, die keinen Aufkleber bzw. Hinweis wie z.B. „Keine Werbung“ oder ähnliches tragen. Alle Briefkästen, die Werbeeinwurfverbote vorhalten, können ab Oktober 2024 leider kein Amtsblatt mehr zugestellt bekommen. Wir bedauern …