Wegeleben
Hinweise zur Winterdienstpflicht bei Schneefall und Eisglätte
Auszug aus der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Harsleben § 7 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte 1. Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht haben die nach §3 Verpflichteten bei Schneefällen die Gehwege und Zugänge zu Überwegen vor ihren Grundstücken von Schnee zu räumen und bei Winterglätte zu streuen. Die Festlegungen des §2 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. 2. Für jedes …