Vereine und Interessengruppen aufgepasst!
Die Stadtverwaltung informiert, dass bis zum 31.03. 2024 wieder die Möglichkeit besteht Anträge für die Gewährung von Zuwendungen für Vereine und Interessengruppen bei der Stadtverwaltung Doberlug-Kirchhain zu stellen. Die Richtlinie der Stadt Doberlug-Kirchhain für die Zuwendung an Vereine und Interessengruppen, den Antrag sowie den Verwendungsnachweis finden Sie auf der Internetseite der Stadt Doberlug-Kirchhain unter dem Reiter: Stadtverwaltung , Ortsrecht, Richtlinien, Richtlinie der …