Kleine Osterfeuer ja - aber Vorschriften beachten!
Kleine Feuer sind genehmigungsfrei. Die Größe des Holzhaufens darf im Durchmesser und in der Höhe einen Meter nicht übersteigen. Für ein kleines Osterfeuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, z. B. Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Sicherheit Das Feuer sollte so unterhalten werden, dass die Flamme möglichst klein bleibt. Holz- und insbesondere Reisighaufen sind eine bevorzugte Lebensstätte vieler Tiere. Sie …