08 Wichtiger Hinweis zur Zustellung des Amtsblattes
Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass wir von unserem Verlag informiert wurden, dass das Amtsblatt aufgrund neuer gesetzlicher Auflagen und durch Mitteilung der Bundesnetzagentur, nur noch in die Briefkästen eingeworfen und zugestellt werden darf, die keinen Aufkleber bzw. Hinweis wie z.B. „Keine Werbung“ oder ähnlich lautend, tragen. Alle Briefkästen, die Werbeeinwurfverbote vorhalten, können ab Oktober 2024 leider kein Amtsblatt mehr …