Öffentliche Mahnung der Gemeinde Lichtenberg
Die Gemeindeverwaltung Lichtenberg macht darauf aufmerksam, dass zum 15.02.2023 die Grundsteuer A, Grundsteuer B und die Gewerbesteuer für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die die genannten Steuern vierteljährlich entrichten, fällig waren. Diejenigen, die sich mit der Zahlung der Steuern an die Gemeinde Lichtenberg im Rückstand befinden, werden hiermit gemäß § 13 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetzt gemahnt und aufgefordert, bis zum 24.03.2023 ihrer Zahlungspflicht …