Bützow
Bekanntmachungen der Stadt Bützow
Die europäische Richtlinie 2002/49/EG verpflichtet Städte und Gemeinden zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen, wenn Einwohner und Einwohnerinnen Lärm insbesondere durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind, der bestimmte Schwellenwerte übersteigt. Die Aufstellung des Lärmaktionsplanes richtet sich im Einzelnen nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Demnach hat die Stadt Bützow als zuständige Behörde (§ 47e BImSchG) einen Lärmaktionsplan …