Altenahr
Für den Vogelschutz
Bäume und Hecken bis Ende Februar zurückschneiden Wer Bäume und Sträucher fällen beziehungsweise roden oder andere Gehölze und Hecken beseitigen oder massiv zurückschneiden möchte, sollte dies jetzt umsetzen. Denn die Arbeiten müssen bis zum 29. Februar abgeschlossen sein. Eine Verlängerung der Frist durch die Untere Naturschutzbehörde, beispielsweise wegen der Witterungsverhältnisse oder des Vegetationsstandes, ist nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes …