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180 Artikel in dieser Ausgabe
Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

Hinweis in eigener Sache

Einsenden von Veranstaltungsplakaten Für das Einsenden gestalteter Veranstaltungsplakate gelten folgende Regeln: Plakate werden ausschließlich im vorderen Bereich der Rhein-Mosel Info veröffentlicht. In den redaktionellen Rubriken wie z.B. Kirchliche Nachrichten, Mitteilungen der Vereine oder politischen Parteien und Wählergruppen werden Artikel nur in Textform berücksichtigt. Plakate müssen als PDF-Datei oder hoch aufgelöste JPG-Datei eingereicht werden. Das Einsenden von …
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Information für Artikeleinsender

Wegen der Feiertage zu Weihnachten und Neujahr ergeben sich für die Rhein-Mosel Info folgende Veränderungen: In KW 51 erscheint das Mitteilungsblatt als Doppelausgabe 51/52. Eine eigene Ausgabe in der KW 52 erscheint nicht. Für die Ausgabe 51/52 ist der Redaktionsschluss am Mittwoch, 18. Dezember, 07.00 Uhr. Die erste Ausgabe im neuen Jahr erscheint am 10.01.2025 als Doppelausgabe 01/02. Für diese Ausgabe ist der Redaktionsschluss am Mittwoch, 08.01.2025, 07.00 Uhr . Wir bitten um Beachtung …
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Weihnachtsgrüße

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsgeschichte führt uns vor Augen, dass wir uns Mitgefühl und Liebe schenken sollten. Nächstenliebe bedeutet jeden so anzunehmen, wie er ist. Der gemeinsame Wille, das Beste aus den Möglichkeiten zu machen, ist die Basis um in einer pluralistischen Gesellschaft gemeinsame Lösungen zu finden. Ich danke all jenen, die in diesem Jahr dazu beigetragen haben, unsere Verbandsgemeinde zu einem lebenswerten Ort zu machen: Allen Ehren- und …
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​​​​​​​Hinweis zum Jahresende - Kein Feuerwerk beim Fachwerk

Das Jahr neigt sich dem Ende und die Vorbereitungen für die Feierlichkeiten in der Silvesternacht sind in vollem Gange. Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass in bestimmten Bereichen der Ortsgemeinden keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Wegen der erhöhten Brandgefahr verbietet das bundesweit geltende Sprengstoffrecht (§ 23 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz) das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, …
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Geschäftszeiten Nebensaison der Tourist-Informationen

Tourist-Information Sonnige Untermosel in Alken Montag, Mittwoch & Freitag: 10:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Sonntag: 10:00 - 12:00 Uhr Telefon: 02605 / 8472736 E-Mail: touristik@sonnige-untermosel.de Internet: www.sonnige-untermosel.de Tourist-Information Erlebnis Rheinbogen in Rhens Dienstag & Donnerstag: 10:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Telefon: 02607 / 49651 E-Mail: touristik@erlebnis-rheinbogen.de Internet: www.erlebnis-rheinbogen.de
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Tourist-Informationen schließen über die Feiertage

Die Tourist-Informationen Erlebnis Rheinbogen in Rhens und Sonnige Untermosel in Alken sind vom 21.12.2024 bis einschließlich 05.01.2025 geschlossen. Ab dem 06.01.2025 sind wir gerne wieder für Sie da.
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Sterne nicht nur an Weihnachten, sondern das ganze Jahr über

Zahlreiche Klassifizierungen in der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel spiegeln touristische Qualität wieder Leistungsträger am Erlebnis Rheinbogen und an der Sonnigen Untermosel lassen sich nach Klassifizierungsmodellen, unabhängig und objektiv bewerten. Dies erfolgt anhand der transparenten Kriterien von einem geschulten Prüfer der folgenden Institutionen: • Hotels und Gasthöfe: Deutschen Hotel- und Gaststättenverband • Unterkünfte …

Noch wenige Plätze frei – Ausbildung zum Naturerlebnisbegleiter startet

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Noch wenige Plätze frei – Ausbildung zum Naturerlebnisbegleiter startet

Am 14. Januar 2025 beginnt die nächste Runde der beliebten Ausbildung zum "Zertifizierten Naturerlebnisbegleiter". Unter dem Motto „Ökosystem Weinberg – verstehen, erleben und vernetzen“ vermittelt der Lehrgang des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel praxisnahes Wissen über die …
Am 14. Januar 2025 beginnt die nächste Runde der beliebten Ausbildung zum "Zertifizierten Naturerlebnisbegleiter". Unter dem Motto „Ökosystem Weinberg – verstehen, erleben und vernetzen“ vermittelt der Lehrgang des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel praxisnahes Wissen über die …
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Verwaltung rund um die Feiertage geschlossen

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel ist von Montag, 23. Dezember 2024 bis einschließlich Dienstag, 31. Dezember 2024 geschlossen. Am 23.12.2024, 27.12.2024 und 30.12.2024 ist für Notfälle (z.B. Meldung von Sterbefällen, dringende Passangelegenheiten) ein Notdienst des Bereichs „Bürgerdienste“ am Standort Kobern-Gondorf eingerichtet. Dieser ist jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt und unter der Rufnummer 02607/49-221 zu kontaktieren. Bitte wenden Sie sich wegen Ihrer …
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Besuch der Verbandsgemeindeverwaltung

Termine vereinbaren - Wartezeiten vermeiden! Nehmen Sie bitte vor Ihrem Besuch Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter auf um zu klären, ob ein Besuch in der Verwaltung erforderlich ist oder ob Ihr Anliegen per Telefon, per Post oder digital erledigt werden kann. Das Telefonverzeichnis finden Sie auf unserer Homepage www.vg-rhein-mosel.de oder nutzen Sie unsere zentrale Rufnummer 02607/49-0. Wir verbinden Sie gerne. Zudem sind Online-Terminvereinbarungen für folgende Bereiche möglich: - …
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Geschäftszeiten und Kontakte der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

Kontakt Verwaltungsstelle Kobern-Gondorf Hausanschrift: Bahnhofstraße 44 56330 Kobern-Gondorf Telefon: 02607/49-0 Fax: 02607/49-703 E-Mail: info@vgrm.de Internet: www.vg-rhein-mosel.de Verwaltungsstelle Rhens Hausanschrift: Am Viehtor 2 56321 Rhens Telefon: 02607/49-0 Fax: 02607/49-703 E-Mail: info@vgrm.de Internet: www.vg-rhein-mosel.de Für eine rechtssichere elektronische Kommunikation hat die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel einen Zugang über die E-Mail-Adresse …
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Verlängerte Dienststunden der Verwaltung (Bürgerbüro)

- nur mit vorheriger Terminvereinbarung Die Bürgerbüros beider Verwaltungsstellen (Kobern-Gondorf und Rhens) bieten mittwochs bis 18.00 Uhr (wie nachfolgend aufgeführt) Dienstleistungsabende an: Kobern-Gondorf: Erster und vierter Mittwoch eines Monats, Rhens: Dritter Mittwoch eines Monats. Des Weiteren bietet Herr Specht, ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund, an den Dienstleistungsabenden in der Zeit von 14.00 …
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Sprechzeiten der Bürgermeisterin

Bei Bedarf können Gespräche mit Bürgermeisterin Kathrin Laymann individuell vereinbart werden. Um Terminvereinbarung per E-Mail: info@vgrm.de oder Telefon-Nr. 02607/49-102 oder -103 wird gebeten. Sollten Sie einen Termin per Videokonferenz bevorzugen, teilen Sie dies gerne unter buergermeisterin@vgrm.de mit.
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Schiedspersonen der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel

Für den Schiedsamtsbezirk Rhein-Mosel 1 sind nachfolgend aufgeführte Schiedspersonen bestellt: Daniel Thomas Geis E-Mail schiedsamt14@vgrm-direkt.de Dienstsitz in der Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel, Bahnhofstraße 44, 56330 Kobern-Gondorf Tel.: 02628/9869933 Stellvertreter: Herbert Ternes, Hunsrückhöhenstraße 9, 56283 Nörtershausen-Pfaffenheck 06742/4425 Für den Schiedsamtsbezirk Rhein-Mosel 2 sind nachfolgend aufgeführte Schiedspersonen bestellt: Herbert …

Verbandsgemeindeverwaltung Rhein-Mosel

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-Abwasserwerk- Berechnung der Schmutzwassergebühren 2024 Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden , wie z.B. Gartenwasser, Wasser für Viehhaltung etc. werden auf Nachweis bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgesetzt. Der Nachweis der Wassermengen …
-Abwasserwerk- Berechnung der Schmutzwassergebühren 2024 Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden , wie z.B. Gartenwasser, Wasser für Viehhaltung etc. werden auf Nachweis bei der Berechnung der Schmutzwassergebühren abgesetzt. Der Nachweis der Wassermengen …
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Nachfolger/in für das Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Rhein-Mosel 1 gesucht

Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel sucht eine/n engagierte/n Nachfolger/in für das Amt der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk Rhein-Mosel 1. Der Bezirk umfasst die Stadt Rhens sowie die Ortsgemeinden Brey, Spay, Waldesch, Dieblich, Niederfell und Oberfell. Interessierte, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können sich bis zum 24. Februar 2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung bewerben. Die/Der Bewerber/innen sollten über eine gute Reputation, einen ausreichenden Bildungsgrad sowie die …
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Der Wasserversorgungs-Zweckverband „Maifeld-Eifel“ informiert: Frost kann Wasserzähler zerstören!

Wasserleitungen und Wasserzähler müssen vor Frost geschützt werden. Hilfreich sind zum Beispiel folgende Maßnahmen: • Außentüren und Fenster von Kellerräumen mit Wasserleitungen und Wasserzählern geschlossen halten. Türen, Fenster und andere Öffnungen abdichten, damit Luftdurchzug vermieden wird. Besonders frostgefährdete Bereiche mit Isoliermaterial umwickeln. Die Dämmstoffe müssen trocken bleiben. • …
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Öffentliche Bekanntmachung Vertretungsberechtigung für den Zweckverband RheinHunsrück Wasser

Vertretungsberechtigung für den Zweckverband RheinHunsrück Wasser In der Sitzung vom 04.12.2024 hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes RheinHunsrück Wasser der Bestellung von Frau Bettina Klingels zur Stellvertreterin des Werkleiters gemäß § 5 Nr. 7 der Betriebssatzung des Zweckverbandes zugestimmt. Frau Klingels nimmt die Vertretungsbefugnis als Stellvertreterin im Verhinderungsfall mit Wirkung zum 01.01.2025 wahr. Bei der Unterzeichnung ist die Vertretungskennzeichnung mit i. V. …
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Schließtage des WVZ

Der WVZ „Maifeld-Eifel“ bleibt in der Zeit vom 23.12.2024 bis einschließlich 31.12.2024 geschlossen. Die Verwaltung in Mayen sowie die Außenstellen in Weibern und Kruft sind personell nicht besetzt. Eine Rufbereitschaft für den technischen Bereich ist eingerichtet. In dringenden Fällen, wie zum Beispiel der Unterbrechung der Wasserversorgung, erreichen Sie diese unter der Telefonnummer: 0151-15254199. Zur Übermittlung Ihres Zählerstandes nutzen Sie bitte unsere Homepage oder …
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Anzeige von Bauarbeiten während der Nachtzeit bzw. an Sonn- und Feiertagen

Die DB InfraGO AG führt unten angegebene unaufschiebbare Bauarbeiten durch. Die Bauarbeiten sind zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erforderlich und können aufgrund der gegebenen betrieblichen Voraussetzungen (Erfordernis der Einhaltung des Fahrplanes) nur in der angegebenen Tageszeit / Nachtzeit bzw. an Sonn- bzw. Feiertagen durchgeführt werden. Die betroffenen Anwohner werden um Verständnis für eventuelle Lärmbelästigungen gebeten. Gleisbauarbeiten: Ersatzschienenwechsel in …

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