Überörtlich
Rentenversicherung
Wer freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchte, sollte die Beiträge für 2023 noch in diesem Jahr zahlen. Zwar können die Beiträge für 2023 noch bis 2. April 2024 gezahlt werden, ab 2024 erhöht sich der zu zahlende Betrag aber um rund 4 Prozent. Freiwillige Beiträge können Selbständige, Hausfrauen und weitere Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, zahlen. Sie können damit Mindestversicherungszeiten erfüllen oder …