Adenau
Wir gratulieren
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen werden folgende Altersjubiläen veröffentlicht: Ab dem 70.Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Wenn Sie eine Veröffentlichung Ihres Geburtstages im Mitteilungsblatt nicht wünschen, können Sie eine Übermittlungssperre spätestens zwei Monate vor dem Jubiläum schriftlich beim Einwohnermeldeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Adenau beantragen. Bitte beachten Sie, dass eine …