Brome
Fälligkeit der Steuern und Abgaben für das I. Quartal 2024
Die Samtgemeinde Brome weist darauf hin, dass am 15. Februar 2024 die Grundsteuern und die Gewerbesteuern für das I. Quartal 2024 fällig werden. Bei Zahlungsverzug lässt sich eine kostenpflichtige Mahnung und nach erneutem Fristablauf eine mit weiteren Kosten verbundene Zwangsvollstreckung nicht vermeiden. Steuerzahler, die der Samtgemeinde Brome ein SEPA-Mandat erteilt haben, werden von dieser Zahlungserinnerung nicht betroffen. In diesen Fällen werden die Zahlungen zum jeweiligen Termin abgebucht. …