Brome
Richtigstellung zur Straßenreinigungspflicht
In unserem letzten Artikel zur Straßenreinigung ist es leider zu einer missverständlichen Formulierung gekommen. Dort war von einer Reinigung durch den Bauhof die Rede – gemeint waren dabei ausschließlich die Gemeinden Rühen und Ehra-Lessien. Wir bitten, dieses Versehen zu entschuldigen Grundsätzliche Regelung Die Straßenreinigungssatzung überträgt die Reinigungspflicht grundsätzlich auf die Anlieger. Die Straßenreinigungsverordnung legt fest, wie weit diese Pflicht …