Bekanntmachung KRT AöR
Öffentliche Auslegung des Jahresabschlusses 2024 der „Kommunalen Klärschlammverwertung Region Trier (KRT), Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) Gemäß § 14 Abs. 1 der Anstaltssatzung für die Kommunale Klärschlammverwertung Region Trier (KRT) AöR i. V. m. § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung Rheinland-Pfalz, ist der festgestellte Jahresabschluss an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 mit einem …