Ortsübliche Bekanntmachung - Flurstücksgrenzen Holzerath
über die öffentliche Bekanntgabe der Bestimmung und Abmarkung von Flurstücksgrenzen in der Gemeinde Holzerath In der Gemarkung Holzerath, Flur 3; 4; 6, Flurstücke 1, 2; 152; 131/2, 138/3, 139/3, 251/11, 261/2 wurden die Flurstücksgrenzen aus Anlass einer Liegenschaftsvermessung auf Antrag bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 19.02.2025 eine Grenzniederschrift angefertigt. Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen …