Gerolstein
Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung
im Sinne des § 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz (LVwZG) vom 02.03.2006 in Verbindung mit § 10 (1) Nr. 1 und 3 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) vom 12.08.2005 sowie § 1 (1) der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Gerolstein vom 08.01.2019, jeweils in der aktuell gültigen Fassung. Folgende Personen, deren Aufenthalt unbekannt ist, werden benachrichtigt, dass die Verbandsgemeinde Gerolstein, Kyllweg 1, 54568 Gerolstein, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. …