Bitburg Stadt
Bekanntmachug
Widmungsverfügung Widmung von Gemeindestraßen in Bitburg für den öffentlichen Verkehr Aufgrund des § 36 Absatz 1 des Landesstraßengesetzes für Rheinland Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBL S. 273) in der derzeit geltenden Fassung, werden hiermit die bisher nicht formell gewidmeten, nachstehend aufgeführten gemeindlichen Verkehrsflächen für den allgemeinen öffentlichen Verkehr gewidmet. Die Straßen erhalten die Eigenschaft einer öffentlichen …