Grünstadt
Räumung von Grabstätten auf den Friedhöfen der Stadt Grünstadt
Gemäß § 6 des Bestattungsgesetztes Rheinland-Pfalz i.V.m. § 26 Abs. 2 der Friedhofssatzung der Stadt Grünstadt vom 28.03.2023 hat die Friedhofsverwaltung auf den Friedhöfen Grünstadt, Asselheim und Sausenheim die in Ruhe - und Nutzungszeit abgelaufenen Grabstätten mit Aufklebern/Hinweisschildern gekennzeichnet, welche zur Räumung der Grabstätten aufrufen. Dies umfasst Grabmale, Einfassungen und sonstige Grabausstattung einschließlich der Fundamente und …