Grünstadt
Hundesteuer in der Stadt Grünstadt
Haben Sie Ihren Hund schon angemeldet? Wir möchten noch einmal auf die Hundesteuersatzung vom 16. Dezember 2019, zuletzt geändert mit der Satzung vom 07.09.2023, hinweisen und an die in §3 geltende Anzeigepflicht erinnern. Wer einen Hund hält, hat ihn binnen von 14 Tagen nach Beginn der Haltung bei der Stadtverwaltung anzumelden bzw. bei Tod oder Wegzug abzumelden. Wer diese Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann nach §11 mit einer Geldbuße bis zehntausend Euro …