Bekanntmachung
Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Letzter Abgabetermin: 7. August 2025 Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1. die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum …