Bekanntmachung
EU-Weinbaukartei Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2024 ist spätestens bis zum 31. Mai 2024 abzugeben. Meldepflichtig sind alle Winzer, die – mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften. – Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen bzw. Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften. Allen Weinbautreibenden, von denen …