Überörtlich
Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Alle Wahlberechtigen sind dazu aufgerufen, am kommenden Sonntag, 23. Februar 2025, zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr die Mitglieder des 21. Deutschen Bundestag zu wählen. Bei einer Bundestagswahl haben Sie eine Erststimme (Schwarzdruck auf dem Stimmzettel) und eine Zweitstimme (Blaudruck auf dem Stimmzettel) – Sie dürfen also zwei Kreuze setzen. Sie können auch ohne Vorzeigen der Wahlbenachrichtigung wählen. Benötigt wird nur der Personalausweis. „Ihr“ Wahllokal finden Sie auf …