Einebnung von Grabstätten
Die Grabstätten, für die ein Antrag auf Einebnung gestellt wurde, werden voraussichtlich ab dem 24. Oktober 2022 eingeebnet. Weiterhin werden auf dem Friedhof in Breidenbach, im Block F Reihe 1, Grab Nr. 101 – 104, Grab Nr. 107, Reihe 2 Grab Nr. 201, Grab Nr. 203 – 207 Reihe 3 Grab Nr. 303 – 304, Grab Nr. 306 – 307 eingeebnet. Bei diesen Grabstätten ist die Ruhefrist bereits abgelaufen. Bitte entfernen …