Entfernen von überhängendem Ast- und Strauchwerk
Überhängendes Ast- und Strauchwerk, das in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehwege und Straßen) hineinragt, stellt eine Verkehrsgefährdung dar. Fußgänger werden behindert, Verkehrsteilnehmern wird die Sicht genommen, Verkehrs- und Hinweisschilder werden verdeckt, Straßenausleuchtungen werden eingeschränkt! Wir weisen daher darauf hin, dass Bäume und Sträucher auf Privatgrundstücken, die in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, zurückgeschnitten werden …