Greifenstein
Bekanntmachung des Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn; hier: Flurbereinigungsverfahren Löhnberg - Niedershausen
Schlussfeststellung Das Flurbereinigungsverfahren Löhnberg - Niedershausen wird gemäß § 149 Abs. 1 Satz 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung abgeschlossen. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung und deren Zustellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig endet die Zuständigkeit der Flurbereinigungsbehörde. Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft des …