Greifenstein
Ausscheiden und Nachrücken von Beisitzer im Gemeindevorstand
Durch den Tod des Mitgliedes des Gemeindevorstandes, Herr Harald Werner Herr, ehemals wohnhaft Rosengarten 3, 35753 Greifenstein-Ulm, ist dessen Sitz im Gemeindevorstand neu zu besetzen. Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz i.V.m. § 55 Abs. 4 Satz 2 der Hessischen Gemeindeordnung stelle ich fest, dass die CDU von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Reihenfolge des Wahlvorschlages zur Wahl des Gemeindevorstandes zu ändern. Gleichzeitig stelle ich hiermit fest, dass der …