Überörtlich
Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBl. I S. 606), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2024 (GVBl. 2024 Nr.33), ergeht folgende Verfügung: 1. Abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 HLöG dürfen Verkaufsstellen aus Anlass der „Gewerbeschau 40 Jahre Gewerbegebiet Würtenberg“ , am Sonntag, 14.06.2026 , in der Zeit von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr, für den geschäftlichen Verkehr mit …