Überörtlich
Bekanntmachung zu möglichen Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) vom 01. November 2015
Die Eintragung folgender Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes im Rathaus, Zimmer 6 und 7, Karl-Waldschmidt-Str. 3, 35075 Gladenbach während der Öffnungszeiten vornehmen. Zudem wird auf unserer Homepage www.gladenbach.de ein Antragsformular zur Verfügung gestellt, das ausgefüllt und unterschrieben der Stadt übermittelt werden kann. Bisher eingetragene Übermittlungssperren bleiben weiterhin gültig und müssen …