Hilders
Allgemeinverfügung
zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags Gemäß § 6 Abs. 1 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil 1 Seite 606, zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2019, GVBl. S. 434) wird abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt: I. Regelung 1. Aus Anlass des Heimatfestes der Marktgemeinde Hilders wird die Öffnung der Verkaufsstellen im …