Hilders
Allgemeinverfügung
zur Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags Gemäß § 6 Abs. 1 des Hess. Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23. November 2006 (verkündet im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen, Teil 1 Seite 606, zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2024, GVBl. 2024 Nr. 33) wird abweichend von § 3 Abs. 2 Nr. 1 im Wege der Allgemeinverfügung folgendes bestimmt: I. Regelung 1. Aus Anlass des Hilderser Frühlingsmarktes wird die Öffnung der …