Lahnau
Grundsteuer
Mit dieser Bekanntmachung wird die Grundsteuer für das Jahr 2026 gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.08.1973 in der zurzeit gültigen Fassung öffentlich festgesetzt. Der Grundsteuer-Hebesatz beträgt für die Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 332 v.H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v.H. Um den …