Lahnau
Zweckverbandssatzung
des Zweckverbandes „Hallenbad Waldgirmes“ § 1 Name, Sitz, Mitglieder (1) Unter dem Namen „Hallenbad Waldgirmes“ wird ein Zweckverband mit dem Sitz in Lahnau gebildet. (2) Verbandsmitglieder sind die Gemeinde Lahnau und die Stadt Wetzlar. § 2 Aufgabe (1) Der Verband hat die Aufgabe, in der Gemeinde Lahnau (Ortsteil Waldgirmes) ein Hallenbad zu unterhalten. (2) Der Verband …