Lahnau
Prüfung der Standsicherheit aller stehenden Grabdenkmäler auf den Lahnauer Friedhöfen nach VSG 4.7 § 9 der Gartenbau-Berufsgenossenschaft
Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Gartenbau-Berufsgenossenschaft sind alle stehenden Grabsteine einmal jährlich auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen. Das Prüfergebnis ist schriftlich zu dokumentieren. Die erforderliche Standfestigkeit ist gegeben, wenn das Grabmal unter Beachtung der gegebenen Vorsicht am oberen Ende der Breitseite mit einer Kraft von 500 N (entspricht 50 kg) belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen aufweist. Mit der Grabsteinprüfung wurde in diesem …