Reichelsheim
Frostgefahr für die Wasserversorgungsanlagen
In der kalten Jahreszeit möchten wir alle Anschlussnehmer auf die Gefahren hinweisen, die durch Frost an den Wasserversorgungsanlagen auf den Grundstücken entstehen können. Nach den Bestimmungen der Wasserversorgungssatzung haben alle Wasserabnehmer auf dem gesamten Grundstück die notwendigen Frostschutzmaßnahmen zu treffen. Sollten trotz Vorsorge Leitungen einfrieren, müssen diese durch den Grundstückseigentümer oder durch von ihm Beauftragte auf seine Kosten und Gefahr fachgerecht …