Nachrücken von Stadtverordneten
Als Wahlleiter der Stadt Reichelsheim stelle ich gem. § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I. S. 197), geändert durch Gesetz vom 07.05.2020 (GVBl. I. S. 318) fest, dass Herrn Erik Faber geb.: 23.05.1964 Weidstraße 16, 61203 Reichelsheim in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Reichelsheim nachrückt. Gegen diese Feststellung kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung im Rathaus, Zum Rathaus 1, 61203 Reichelsheim, schriftlich oder zur …