Wartenberg
Wasserzähler werden gewechselt
Gemäß Mess- und Eichgesetz vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722, 2723) zuletzt geändert durch Art. 87 des Gesetzes vom 20.11.2019 (BGBl. I S. 1626) sind Wasserzähler, deren Werte zur Rechnungsstellung verwendet werden, alle 6 Jahre zu wechseln. Ab dem 16.01.2023 werden in der Gemeinde Wartenberg durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes die Wasserzähler aufgrund ablaufender Eichfrist gewechselt (Eichjahr 2017 und älter). Die Gemeindeverwaltung bittet die Grundstückseigentümer, die …