Wartenberg
Vereinfachte Umlegung
(Gemäß den §§ 80 - 84 Baugesetzbuch (BauGB) Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGB. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung) Verfahrensgebiet: „Hohlenbach“ Gemarkung Angersbach (2640) Flur 3 Bekanntmachung (gemäß § 83 Abs. 1 BauGB) Der Beschluss über die vereinfachte Umlegung vom 15. April 2024 ist am 1. Oktober 2024 unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die …