Wartenberg
Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Kalenderjahr 2026 Die Festsetzung der Grundsteuer A und B erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung und wird für diejenigen Steuerschuldner festgesetzt, für deren Grundstücke sich die Bemessungsgrundlagen (Grundsteuermessbetrag) seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben. Die Steuerbescheide des Vorjahres für die Grundsteuer A und B behalten weiterhin ihre Gültigkeit, sofern nicht im Jahr 2025 eine Veränderung eingetreten …