Waldsolms
Hinweis zur Grabgestaltung der Grabstätten des Waldfriedhofs „Wasserbuche“
Die Gemeinde Waldsolms weist alle Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass gemäß § 9 Absatz 2 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof „Wasserbuche“ im Bereich des Waldfriedhofs im oder auf dem Waldboden keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen. Insbesondere ist es nicht gestattet, a) Grabmale, Gedenksteine oder sonstige bauliche Anlagen zu errichten, b) Kränze, Grabschmuck, Erinnerungsstücke …