Cölbe
Aus dem Rathaus
Für den Ortsgerichtsbezirk Cölbe sind Positionen im Ortsgericht derzeit vakant. Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz. Ihnen obliegen die durch Gesetz näher bezeichneten Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes (OGerG) werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes auf die Dauer von zehn Jahren ernannt. Den …