Überörtlich
Bekanntmachung: Verhaltensregeln von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern
E-Scooter erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Leider halten sich die Fahrenden nicht immer an die straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben. Die Püttlinger Innenstadt wird immer wieder mit E-Scootern befahren, mitunter kommt es hierbei durch zusätzlich überhöhte Geschwindigkeit zu einer Gefährdung der Fußgängerinnen und Fußgänger. Wer E-Scooter fährt, muss Radwege und Radfahrstreifen nutzen, ist das nicht möglich, darf mit ihnen auf der Fahrbahn gefahren werden. …